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   BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02   

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https://dejure.org/2002,3329
BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02 (https://dejure.org/2002,3329)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2 BvR 665/02 (https://dejure.org/2002,3329)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2 BvR 665/02 (https://dejure.org/2002,3329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Landgerichtliche Beweiswürdigung - Fehlende Zuständigkeit des BVerfG - Zuständigkeit der Fachgerichte - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3015 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02
    a) Die Feststellung und die Würdigung des Tatbestandes sind Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen (BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02
    a) Die Feststellung und die Würdigung des Tatbestandes sind Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen (BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02
    a) Die Feststellung und die Würdigung des Tatbestandes sind Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen (BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02
    a) Die Feststellung und die Würdigung des Tatbestandes sind Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen (BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02
    Diese Entscheidungsregel ist nicht schon dann verletzt, wenn der Richter nicht zweifelte, obwohl er hätte zweifeln müssen, sondern erst dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (BVerfG MDR 1975, 468 ).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist deshalb nicht schon dann verletzt, wenn der Richter nicht zweifelte, obwohl er hätte zweifeln müssen, sondern erst dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 2002 - 2 BvR 665/02 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 800/01 -, juris, Abs.-Nr. 2; BVerfG, BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 ).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Soweit die Revision schließlich meint, der Zweifelsgrundsatz sei verletzt, wenn zwei Fluchmotive denkbar seien, die Strafkammer aber nur auf eines abstelle, verkennt sie, dass der Grundsatz "In dubio pro reo" nicht verletzt ist, wenn das Gericht hätte zweifeln müssen, sondern nur, wenn es verurteilte, obwohl es Zweifel hatte (BVerfG NJW 2002, 3015 L. m. w. Nachw.; BVerfG NJW 1988, 477; MDR 1975, 468; OLG Düsseldorf JMinBl NW 2001, 218 [219]; SenE v. 13.03.2001 - Ss 56/01 Z - SenE v. 22.01.2002 - Ss 442/01 - SenE v. 19.03.2002 - Ss 77/02 B - SenE v. 10.06.2003 - Ss 216/03 B -).
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